Immobilienmakler Hannover

Wer bezahlt die Maklerprovision?

Maklerprovision ermitteln

Nellja Strehlau Immobilien Ratgeber
Alles über Maklerprovision

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, engagieren viele Menschen oft einen Makler, der bei der Vermarktung des Objekts unterstützt und den Verkaufsprozess plant und durchführt. Für diese Dienstleistung erhält der Makler in der Regel eine Maklerprovision. Aber wer trägt diese Provision - der Käufer oder der Verkäufer? Und wie wird sie festgelegt? In diesem Beitrag beantworten Ihnen unsere Expertin Strehlau Immobilien diese Fragen und mehr. Sie finden hier detaillierte Informationen zu diesem Thema.

Nellja Strehlau Immobilien

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Wer bezahlt die Maklerprovision in Niedersachen?

 

Niedersachsen zählt zu den vielfältigsten und facettenreichsten Bundesländern Deutschlands, das durch seine landschaftlichen Kontraste besticht. Hier treffen Berge und Erhebungen unmittelbar auf die Meeresküste, weite Heideflächen wechseln sich mit dichten Wäldern ab, während kleine Dörfer im Einzugsbereich größerer Städte liegen. Entlang der großen Flüsse Elbe, Weser und Ems erstrecken sich expansive Wirtschaftsräume, die eine bedeutende Rolle für die gesamte Bundesrepublik spielen. Das Immobilienangebot in Niedersachsen ist ebenso vielfältig und kontrastreich. Wenn man beabsichtigt, sein Haus dort zu verkaufen, ist es wichtig, über die unterschiedlichen Gegebenheiten gut informiert zu sein und einen kompetenten Partner für den Verkaufsprozess zur Seite zu haben.

 

Was man beachten muss

So wie es unterschiedliche Regionen oder Gegenden mit unterschiedlichen Preislagen gibt, so haben beim Hausverkauf natürlich auch die individuellen Objekte ihre jeweils individuellen Eigenschaften. Diese müssen sowohl bei der Preisfindung als auch der Vermarktung berücksichtigt werden. Neben der Lagequalität spielen weitere Faktoren wie der Zustand des Hauses, Alter, Qualität der Bausubstanz, Schnitt, Grundstücksfläche und Ausrichtung oft eine ebenso entscheidende Rolle. Dies alles richtig einzuordnen und beim Verkaufsangebot passend zu berücksichtigen, ist für einen erfolgreichen Verkauf entscheidend.

Die Maklerprovision oder Maklercourtage kann grundsätzlich verhandelt werden. Allerdings haben sich bestimmte Prozentsätze als marktüblich etabliert, und seit 2020 gibt es gesetzliche Vorgaben, wie diese zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden sollten, insbesondere für Wohnimmobilien.

In der Regel beträgt die Maklerprovision in Niedersachsen insgesamt 7,14 % (inklusive Mehrwertsteuer) des notariell beurkundeten Verkaufspreises. In einigen Regionen Niedersachsens sind aufgrund der historischen Entwicklung auch niedrigere Sätze im Bereich von 4,76 % bis 5,95 % üblich. Es ist jedoch grundsätzlich auch möglich, andere Sätze aufgrund der Verhandlungsfreiheit zu vereinbaren. 

Bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern wird die Gesamtprovision in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Daher ist es häufig der Fall, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer jeweils 3,57 % des Kaufpreises zahlen und sich die Gesamtprovision von 7,14 % teilen. 

Für Mehrfamilienhäuser gilt die gesetzliche Regelung, dass der Käufer bis zur Hälfte der Provision belastet werden darf, jedoch kann der Käufer auch die gesamte Provision übernehmen.

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Nellja
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© Nellja Strehlau - Immobilien Maklerin Hannover und Region

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